MAJA S.: EIN MÄDCHEN WURDE VON EINEM MANN VERGEWALTIGT – DOCH IN DER ÖFFENTLICHKEIT WIRD DER TÄTER ALS FRAU DARGESTELLT




® Aufgeklärt! – Die Stimme der Betroffenen

⚠️ MAJA S.: EIN MANN VERGEWALTIGT EIN KIND – UND DIE FAKTEN WERDEN NEGIERT!

Ein minderjähriges Mädchen wird von einem Mann vergewaltigt. Der Täter gesteht die Vergewaltigung vor dem Landgericht Traunstein. Trotzdem wird Maja S. in großen Teilen der öffentlichen Berichterstattung als „Frau“ oder „Polizistin“ bezeichnet.

Quelle:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101436150/traunstein-polizistin-vergewaltigt-15-jaehrige-gestaendnis.html

Das Opfer selbst benennt den Täter anders.

Als die inzwischen 16-Jährige vor Gericht aussagen sollte, wollte sie Maja S. nicht im selben Raum haben. WELT dokumentierte ihre Worte: „Möchte nicht aussagen, wenn er anwesend ist“.

Nicht „sie“.

„Er“.

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6aabca8cfc82e30f94af315b/prozess-wegen-vergewaltigung-moechte-nicht-aussagen-wenn-er-anwesend-ist-sagt-das-maedchen-ueber-transfrau-maja-s.html

Dieser Satz ist keine Nebensache. Er beschreibt die Wahrnehmung eines Mädchens, das sexualisierte Gewalt erlebt hat.

Im Mittelpunkt dieses Strafverfahrens steht nicht die Frage, wie der Täter öffentlich bezeichnet werden möchte. Im Mittelpunkt steht ein minderjähriges Opfer, das von einem Mann vergewaltigt wurde und seinen Täter selbst als Mann bezeichnet.

Maja S. wurde als Mann geboren, lebte jahrzehntelang als Mann und war unter anderem bei der GSG 9 tätig. Nach der aktuellen Berichterstattung verfügte Maja S. auch zum Zeitpunkt der Vergewaltigung noch über männliche Geschlechtsorgane.

Quelle:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101436150/traunstein-polizistin-vergewaltigt-15-jaehrige-gestaendnis.html

Auch EMMA bezeichnet Maja S. ausdrücklich als biologischen Mann und dokumentiert gleichzeitig, dass zahlreiche Medien über die Tat einer „Polizistin“ beziehungsweise einer Frau berichten.

Quelle:
https://www.emma.de/artikel/maja-s-ist-ein-biologischer-mann-342765

Biologisch ist die Unterscheidung von männlich und weiblich an die beiden unterschiedlichen Fortpflanzungstypen gebunden. In der sexuellen Fortpflanzung des Menschen gibt es zwei Gametentypen: Spermien und Eizellen. Der männliche Fortpflanzungstyp ist auf die Produktion der kleinen Gameten, der Spermien, ausgerichtet; der weibliche auf die Produktion der großen Gameten, der Eizellen.

Quelle:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/42431847/

Quelle:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25323972/

Für das Opfer einer Vergewaltigung ist die Realität der Tat keine theoretische Frage.

Nach der Anklage drängte sich Maja S. während eines gemeinsamen Ausflugs in die Toilettenkabine des minderjährigen Mädchens. Die Jugendliche war nicht in der Lage zu reagieren und starrte den Täter im Schock an. Nachdem Maja S. die Kabine verlassen hatte, schloss sie sich dort ein. Sie zitterte am ganzen Körper und hatte Herzklopfen.

Maja S. hat die Vergewaltigung inzwischen vor Gericht gestanden.

Quelle:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101436150/traunstein-polizistin-vergewaltigt-15-jaehrige-gestaendnis.html

Am zweiten Prozesstag wollte die inzwischen 16-Jährige ihren Vergewaltiger nicht im selben Raum sehen. Das Landgericht entschied sich für eine nichtöffentliche Videovernehmung. Nach der regionalen Gerichtsberichterstattung ist das Mädchen weiterhin traumatisiert.

Quelle:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/vorwurf-der-vergewaltigung-opfer-16-sagt-in-traunstein-per-videovernehmung-aus-22008293

Wer sexualisierte Gewalt erlebt, nimmt seinen Täter konkret wahr: den Körper, die Stimme, die Berührung, die körperliche Nähe, die Gewalt, das Ausgeliefertsein. Diese Wahrnehmung ist Bestandteil des Erlebten.

Nach einer Vergewaltigung geht es für Betroffene auch darum, das Geschehene einordnen zu können und wieder Vertrauen in die eigene Wahrnehmung zu gewinnen. Wenn zentrale Tatsachen der Tat anschließend öffentlich anders dargestellt werden, kann dies für Betroffene zusätzlich belastend sein.

Forschung zu sexualisierter Gewalt zeigt, dass negative Reaktionen auf die Offenlegung einer Tat mit stärkeren psychischen Belastungen verbunden sein können. Eine Untersuchung mit 374 betroffenen Frauen fand Zusammenhänge zwischen negativen Reaktionen nach der Offenlegung sexueller Gewalt und stärkeren Symptomen von posttraumatischem Stress, Depression und Angst.

Quelle:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23300195/

Eine weitere Studie mit Frauen nach versuchter oder vollendeter sexueller Gewalt zeigte, dass negative Reaktionen nach der Offenlegung über tatbezogene Scham mit stärkeren Symptomen von PTBS, Depression und allgemeiner psychischer Belastung verbunden waren.

Quelle:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27607768/

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Invalidierung. Gemeint ist die Erfahrung, dass die eigene Wahrnehmung oder Einordnung eines Geschehens von anderen zurückgewiesen oder für ungültig erklärt wird. Eine experimentelle Untersuchung zur Offenlegung sexueller Viktimisierung zeigte einen Zusammenhang zwischen wahrgenommener Invalidierung und Scham.

Quelle:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36803032/

🔴 Genau deshalb ist die Sprache in diesem Fall nicht nebensächlich.

Das Mädchen sagt „er“.

Große Teile der Öffentlichkeit sagen „sie“.

Das Opfer hat einen Mann erlebt.

Die Öffentlichkeit beschreibt eine Frau.

Damit wird eine zentrale Tatsache des Erlebens des Opfers sprachlich verändert.

Wer ein Opfer sexualisierter Gewalt schützen will, darf dessen Wahrnehmung nicht einer öffentlichen Sprachregelung unterordnen. Ein Opfer muss sich darauf verlassen können, dass die Tatsachen seiner Gewalterfahrung benannt werden und nicht nachträglich umgeschrieben werden.

Maja S. ist biologisch männlich. Das Mädchen wurde von einem biologisch männlichen Täter vergewaltigt. Das Opfer bezeichnet diesen Täter als „er“.

Diese Tatsachen müssen ausgesprochen werden dürfen.

Auch WELT hat die Diskrepanz inzwischen ausdrücklich thematisiert und die öffentliche Sprachregelung im Fall Maja S. kritisiert.

Quelle:
https://www.welt.de/debatte/plus6aacee3e708e760b5e062b3c/vergewaltigung-in-traunstein-die-absurde-sprachregelung-von-der-polizistin.html

Der Strafprozess vor dem Landgericht Traunstein betrifft darüber hinaus weitere schwere Vorwürfe. Maja S. soll Hunderte kinderpornografische Dateien besessen haben. Nach Angaben aus den Ermittlungen zeigen sichergestellte Dateien brutale Gewaltszenen an Kindern; die jüngsten dargestellten Kinder sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein. Außerdem geht es um Körperverletzung, die Verbreitung pornografischer Inhalte sowie die Herstellung tierpornografischer Inhalte. Maja S. soll Videos hergestellt haben, auf denen sexuelle Handlungen mit mehreren Personen und einem Hund zu sehen sind.

Diese Vorwürfe sind Gegenstand des laufenden Strafverfahrens und noch nicht rechtskräftig festgestellt.

Quelle:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101436150/traunstein-polizistin-vergewaltigt-15-jaehrige-gestaendnis.html

Quelle:
https://www.pnp.de/nachrichten/panorama/polizistin-soll-jugendliche-vergewaltigt-haben-21990080

Bei der Vergewaltigung besteht diese Unterscheidung nicht mehr: Maja S. hat die Tat vor dem Landgericht Traunstein gestanden.

Quelle:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101436150/traunstein-polizistin-vergewaltigt-15-jaehrige-gestaendnis.html

Bereits zuvor war Maja S. wegen kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich aufgefallen. Nach Medienberichten waren 2024 bei Ermittlungen Kinder- und Tierpornografie gefunden worden. Maja S. wurde vom Polizeidienst suspendiert und im Juli 2025 zu einer Geldstrafe verurteilt. Nur kurze Zeit später kam es zu der inzwischen gestandenen Vergewaltigung des minderjährigen Mädchens.

Quelle:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101436150/traunstein-polizistin-vergewaltigt-15-jaehrige-gestaendnis.html

Seit Oktober 2025 befindet sich Maja S. in Untersuchungshaft. Zunächst erfolgte die Unterbringung in der Frauenabteilung der JVA Bamberg. Später wurde Maja S. in den Männervollzug verlegt. Warum diese Verlegung erfolgte und ob es während der Unterbringung in der Frauenabteilung Beschwerden oder sicherheitsrelevante Vorfälle gab, ist öffentlich nicht bekannt.

Quelle:
https://www.emma.de/artikel/maja-s-ist-ein-biologischer-mann-342765

Ob es entsprechende Beschwerden oder Vorfälle gab, ist nicht belegt. Belegt ist lediglich, dass Maja S. zunächst in einer Frauenabteilung untergebracht und später in den Männervollzug verlegt wurde.

Der Kern dieses Falles bleibt jedoch ein anderer.

Ein minderjähriges Mädchen wurde vergewaltigt.

Der Täter ist ein Mann.

Der Täter hat die Tat gestanden.

Das Opfer bezeichnet ihn als „er“.

⚠️ Wer ein Opfer schützen will, darf die Realität der Tat nicht sprachlich verändern.

Wenn ein Mädchen von einem Mann vergewaltigt wurde, dann muss dieser Fakt auch so benannt werden.

Die Wahrnehmung des Opfers darf nicht hinter der öffentlichen Darstellung des Täters verschwinden.

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