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2025: Deutschland schreibt Kinderschutz ins Gesetz – und streicht gleichzeitig das Geld für Betroffene

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  Am 1. Juli 2025 ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das auf dem Papier nach einem Meilenstein aussieht. Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen — kurz: UBSKM-Gesetz — verankert das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch dauerhaft im deutschen Recht. Es schreibt Berichtspflichten an den Bundestag fest. Es macht Schutzkonzepte für Einrichtungen, Vereine und Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, zur Pflicht. Es verpflichtet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Prävention. Es stärkt den Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Klingt gut. Klingt nach echtem politischem Willen. Aber dann kommt der Haushaltsentwurf für 2026. Und in diesem Haushaltsentwurf ist kein einziger Euro mehr vorgesehen für den Fonds Sexueller Missbrauch — das einzige niedrigschwellige, staatliche Hilfsinstrument, das Betroffenen ermöglicht, unbürokratisch Unterstütz...