2025: Deutschland schreibt Kinderschutz ins Gesetz – und streicht gleichzeitig das Geld für Betroffene
Am 1. Juli 2025 ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das auf dem Papier nach einem Meilenstein aussieht.
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen — kurz: UBSKM-Gesetz — verankert das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch dauerhaft im deutschen Recht. Es schreibt Berichtspflichten an den Bundestag fest. Es macht Schutzkonzepte für Einrichtungen, Vereine und Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, zur Pflicht. Es verpflichtet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Prävention. Es stärkt den Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission.
Klingt gut.
Klingt nach echtem politischem Willen.
Aber dann kommt der Haushaltsentwurf für 2026.
Und in diesem Haushaltsentwurf ist kein einziger Euro mehr vorgesehen für den Fonds Sexueller Missbrauch — das einzige niedrigschwellige, staatliche Hilfsinstrument, das Betroffenen ermöglicht, unbürokratisch Unterstützungsleistungen zu erhalten, die das reguläre Sozialsystem nicht abdeckt.
Strukturen stärken. Geld streichen. Das ist kein Widerspruch?
Doch. Das ist genau der Widerspruch, den dieses Blog benennt.
Was das Gesetz leistet — und was es verspricht
Der Kern des UBSKM-Gesetzes ist die dauerhafte gesetzliche Verankerung von Strukturen, die es bislang nur auf dem Gnadenpfad politischer Prioritäten gab. Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten existierte seit 2010 — aber ohne gesetzliche Grundlage. Es konnte jederzeit gestrichen werden. Das ändert sich jetzt.
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Beauftragte verpflichtet, mindestens einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über Ausmaß und Folgen sexualisierter Gewalt an den Bundestag vorzulegen. Dieser Bericht muss Empfehlungen enthalten. Er muss aktuelle Forschungserkenntnisse einbeziehen. Er muss gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung verantwortet werden.
Das ist ein echter Fortschritt. Denn bislang war die Berichterstattung freiwillig. Was freiwillig ist, kann schweigen.
Auch die Pflicht zur Schutzkonzeptentwicklung in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist ein Fortschritt gegenüber dem Status quo — auch wenn deren Umsetzung und Qualität nicht durch das Gesetz allein gewährleistet werden kann.
Der Betroffenenrat wird erstmals gesetzlich verankert. Menschen, die selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben, sollen dauerhaft an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Das klingt nach Anerkennung. Nach Haltung.
Was das Gesetz nicht leistet — und warum das zählt
Aber Gesetze, die Strukturen schaffen, lösen keine Probleme. Sie schaffen den Rahmen. Den Inhalt müssen Menschen füllen. Und Geld.
Genau hier beginnt der ernüchternde Teil.
Das UBSKM-Gesetz enthält keine eigenständigen Finanzierungsregelungen. Es verpflichtet nicht zur konkreten Mittelbereitstellung. Es schreibt fest, was getan werden soll — aber nicht, was es kostet und wer dafür aufkommt.
Und genau diese Leerstelle zeigt sich jetzt in aller Deutlichkeit.
Der Fonds Sexueller Missbrauch: Was gestrichen wurde
Der Fonds Sexueller Missbrauch wurde 2013 eingerichtet — als Reaktion auf das damals bekannt gewordene Ausmaß institutionellen Missbrauchs in Deutschland. Er ermöglichte Betroffenen, Sachleistungen von bis zu 10.000 Euro zu beantragen — für Therapien, medizinische Hilfsmittel, Beratungsleistungen. Dinge, die die Krankenkasse nicht zahlt. Dinge, die das staatliche Entschädigungsrecht wegen seiner hohen Nachweishürden nicht erreicht.
Bis heute haben rund 36.000 Betroffene einen Antrag gestellt. Ausgezahlt wurden über 165 Millionen Euro.
Jetzt ist Schluss.
Im November 2025 stellte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung keine Mittel mehr zur Verfügung. Der Fonds wird nicht weitergeführt. Neue Anträge wurden bereits seit März 2025 nicht mehr bearbeitet, weil die Mittel erschöpft waren.
Die Reaktion aus dem eigenen System war unmissverständlich.
Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, nannte die Entscheidung ein Desaster. In ihrer Erklärung vom 14. November 2025 schrieb sie: Der Staat verweigert Hilfe genau dort, wo er am meisten versagt hat.
Der Betroffenenrat beim UBSKM-Amt sprach von Fassungslosigkeit. Der Bundestag lasse Betroffene sexualisierter Gewalt erneut massiv im Stich.
Rund 30 Organisationen — darunter Caritas, Diakonie, Kinderschutzbund, Weißer Ring, Betroffeneninitiativen und Sportverbände — wandten sich in einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, Jens Spahn und Matthias Miersch. Der Fonds sei für viele Betroffene die einzige Möglichkeit, staatliche Anerkennung zu erhalten, heißt es darin.
Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte versprochen, bis Jahresende eine Lösung zu präsentieren.
Eine solche Lösung liegt bis heute nicht vor.
Die politische Logik hinter dem Widerspruch
Man muss diesen Widerspruch klar benennen.
Im Januar 2025 beschloss der Bundestag das UBSKM-Gesetz — einstimmig. Kein Widerspruch. Kein Nein. Politischer Konsens über alle Fraktionen hinweg.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD war die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch explizit als Ziel festgehalten.
Und trotzdem: Kein Geld.
Der Bundesrechnungshof hatte 2024 die Ausgestaltung des Fonds kritisiert und eine Neustrukturierung gefordert. Diese Kritik war berechtigt — der Fonds hatte seine Mittel wiederholt überzogen. Aber aus der berechtigten Forderung nach Neustrukturierung wurde eine komplette Einstellung.
Das ist keine technische Notwendigkeit. Das ist eine politische Entscheidung.
Und diese Entscheidung trifft exakt jene Menschen, die das neue Gesetz angeblich stärker schützen soll.
Was bleibt
Deutschland hat 2025 etwas getan, das andere Länder noch nicht getan haben: Es hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt strukturell in ein Gesetz gegossen. Das verdient Anerkennung.
Aber Gesetze, die Institutionen stärken und gleichzeitig den Menschen die Mittel entziehen, sind keine Lösung. Sie sind Symbolpolitik.
Strukturen brauchen Ressourcen. Anerkennung braucht mehr als Worte. Betroffene brauchen keine Berichte — sie brauchen Therapieplätze. Beratung. Die Möglichkeit, weiterzuleben.
Der Fonds Sexueller Missbrauch war kein Luxus.
Er war das Minimalste, was ein Staat tun kann, der über Jahrzehnte zugesehen hat, wie Kinder in seinen eigenen Institutionen missbraucht wurden.
Wer das streicht, muss erklären, was er stattdessen anbietet.
Bisher gibt es keine Antwort.
Quellen
BMBFSFJ – Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164
Aufarbeitungskommission – Haushaltsausschuss streicht Mittel für den Fonds Sexueller Missbrauch (14.11.2025): https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/meldungen/haushaltsausschuss-streicht-mittel-fuer-den-fonds-sexueller-missbrauch/
UBSKM – Statement Kerstin Claus (14.11.2025): https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1098
Vatican News – Offener Brief Kirchen und Verbände (18.11.2025): https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2025-11/deutschland-kirchen-organisationen-rettung-fonds-missbrauch-not.html
WEISSER RING – Fonds Sexueller Missbrauch: Entscheidung macht fassungslos: https://wr-magazin.de/fonds-sexueller-missbrauch-entscheidung-des-haushaltsausschusses-macht-fassungslos/
Evangelisch.de – Wilmer fordert Fortsetzung des Fonds (26.02.2026): https://www.evangelisch.de/inhalte/253174/26-02-2026/wilmer-fordert-fortsetzung-des-staatlichen-fonds-sexueller-missbrauch
#Kinderschutz #SexualisierteGewalt #FondsSexuellerMissbrauch #UBSKM #Missbrauchsbeauftragte #Betroffene #Kindesmissbrauch #Aufarbeitung #Symbolpolitik #Strukturversagen #Deutschland #Bundeshaushalt2026 #Prävention #Trauma #Schweigen #MissbrauchAnKindern #Schutzkonzepte #politischeVerantwortung #Kinderschutzgesetz #Gerechtigkeit #SexuelleGewalt #Aufklärung #BetroffeneStärken #MissbrauchNetzwerke #OrganisierteGewalt #Täternetzwerke #AufgeklärtDieStimmederBetroffenen

Kommentare
Kommentar veröffentlichen