Schweiz und die „Satanic Panic“-Lüge: Veronika Meili vollumfänglich durch Behörden entlastet – SRF verweigert Richtigstellung



Bern – Es ist der Stoff, aus dem mediale Vernichtungen gestrickt werden: Eine junge Frau, schockierende Aussagen über angebliche rituelle Morde – und eine Psychotherapeutin, die als angebliche Ideengeberin der bizarren Erinnerungen an Babyschnitte und Blutrituale dargestellt wird. Doch was der SRF im Beitrag „Der Fall Leonie“ zum Skandal aufbauschte, ist bei genauer Prüfung ein anderer Fall: einer behördlich widerlegten Medienkampagne.

Zwei Instanzen, ein klares Urteil: Meili hat korrekt gehandelt

Nach der Ausstrahlung des Beitrags im Januar 2023 untersuchten zwei unabhängige Stellen die Vorwürfe gegen Veronika Meili – mit einem Ergebnis, das keine Fragen offen lässt:

1. Das Gesundheitsamt des Kantons Bern: vollständige Entlastung

Das Gesundheitsamt analysierte alle relevanten Unterlagen, darunter Therapieberichte, behördliche Kommunikation, Gefährdungsmeldungen und medizinische Gutachten. Das Resultat:

  • Keine Suggestion von Erinnerungen

  • Kein Bezug zu Verschwörungstheorien

  • Kein Fehlverhalten bei der Gefährdungsmeldung an die Kesb

Im Gegenteil: Meili meldete Hinweise auf mögliche Gewalt, wie es ihre berufliche Pflicht verlangt – darunter auch ärztlich bestätigte Spuren sexueller Gewalt, die durch die Universitätsklinik für Frauenheilkunde Bern dokumentiert wurden.

2. Die Berufsethikkammer des Psychologenverbands FSP: ebenfalls Entlastung

Auch die Berufsethikkammer stellte nach eingehender Prüfung klar:

  • Keine ethischen Verstöße im Zusammenhang mit satanischen oder ideologischen Inhalten

  • Keine Belege für Suggestion oder Indoktrination

Kritisiert wurde allein die Kommunikation über WhatsApp, die als zu wenig professionell abgegrenzt galt. Daraus folgte:

  • ein formaler Verweis

  • 20 Supervisionsstunden

Die Kammer betonte jedoch, dass Meilis Verhalten im Kontext einer akut suizidalen Patientin nachvollziehbar war. Ihre therapeutische Integrität blieb unangetastet.

SRF hält an Darstellung fest – trotz vollständiger Entlastung

Trotz dieser eindeutigen Entlastung durch zwei Fachinstanzen weigert sich das SRF bis heute, eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Der Sender beruft sich auf eigene Recherchestandards und lässt den Beitrag weiterhin online – wohl wissend, dass dadurch das berufliche und persönliche Leben einer Therapeutin dauerhaft beschädigt wird.

Ein Fall mit Folgen – für eine ganze Berufsgruppe und die Menschen, die Hilfe suchen

Die mediale Zuspitzung und Personalisierung des Falls zeigt, mit welcher Skrupellosigkeit manche Medienschaffende agieren, wenn sich komplexe Sachverhalte zu emotionalisierenden Erzählungen verdichten lassen. Wohin solche Mechanismen führen können, zeigt der tragische Fall von Clemens Arvay, der sich nach monatelanger öffentlicher Hetze das Leben nahm.

Doch die tiefsten Wunden schlägt diese Kampagne nicht bei Veronika Meili – sondern bei den Menschen, die psychologische Hilfe suchen.

Viele Betroffene berichten seit der Ausstrahlung des Beitrags, dass sie sich kaum noch trauen, sich an Psychotherapeuten, Psychiater oder spezialisierte Kliniken zu wenden. Die Angst, nicht ernst genommen oder pathologisiert zu werden, sitzt tief – vor allem bei Patientinnen mit komplexen Traumatisierungen oder dissoziativen Symptomen.

Gleichzeitig wächst die Unsicherheit unter Fachleuten, die mit besonders vulnerablen Patientinnen arbeiten. Die Sorge, eines Tages selbst öffentlich zerrissen zu werden – durch Fehlinterpretationen, aus dem Zusammenhang gerissene Inhalte oder gezielte Vorwürfe –, wirkt bereits heute auf das therapeutische Handeln zurück. In internen Kreisen ist die Rede von einem „Kipppunkt in der Versorgungslage“.

Die Kampagne des SRF hat nicht nur einer Therapeutin geschadet. Sie hat ein Klima der Angst geschaffen – und bringt damit ausgerechnet jene zum Schweigen, die dringend gehört und gehalten werden müssten.

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