Patientenrechte in Deutschland: Anspruch auf korrekte Behandlung und rechtliche Konsequenzen für Ärzte




Patientinnen und Patienten haben in Deutschland das gesetzliche Recht auf eine korrekte Behandlung gemäß ihrer Diagnose. Ärzte, die dem nicht nachkommen, begehen schwere Behandlungsfehler mit weitreichenden Konsequenzen.

Diagnosen nach ICD sind bindend

Ärzte in Deutschland müssen Diagnosen nach der international anerkannten ICD Klassifikation der WHO stellen. Zusammen mit der OPS-Verschlüsselung bilden diese die Grundlage für die Krankenhausabrechnung im DRG-System. Eine Verweigerung der Behandlung einer ICD Diagnose ist gesetzlich nicht zulässig.

Rechtsprechung zu Behandlungsfehlern

Gerichtsentscheidungen haben die Pflicht der Ärzte zur korrekten Behandlung bestätigt. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte, dass ein Patient, bei dem eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, ein Anrecht auf eine korrekte Behandlung hat. 

Das gleiche gilt für alle Menschen, mit eindeutigen Diagnosen. Heißt, ein(e) Betroffene(r) der/dem eine „dissoziative Identitätsstörung“ gemäß ICD diagnostiziert wurde, hat ein Anrecht darauf in Krankenhäusern und Praxen gemäß dieser Diagnose behandelt zu werden.

Geschieht dies nicht, hat der/die Betroffene(r) Anrecht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld

Dies hat der Bundesgerichtshof hat klargestellt.

Somit gilt auch für Menschen mit psychischen Störungen, wenn sie durch deutsche Ärzte in Krankenhäusern und Praxen fehlerhaft oder durch unterlassene Behandlungen gesundheitliche Schäden erleiden, haben diese PatientInnen ein Anrecht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. 

Die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern ergeben sich aus den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):

§ 280 BGB: Schadensersatz bei Pflichtverletzung

§ 823 BGB: Ersatz von Vermögensschäden

§ 253 BGB: Anspruch auf Schmerzensgeld

Weitere Patientenrechte

Darüber hinaus enthält das Patientenrechtegesetz von 2013 weitere Regelungen, die die Rechte der Patienten in Bezug auf Dokumentation, Aufklärung und Einwilligung stärken. Eine Verletzung dieser Rechte kann ebenfalls zu Schadenersatzansprüchen führen. Diese Rechte wurden im Patientenrechtegesetz von 2013 festgeschrieben, um die Stellung der Patienten zu stärken und Behandlungsfehler zu verringern.

Dies bedeutet konkret, sollten in deutschen Kliniken und Praxen Patientinnen und Patienten mit eindeutigen psychischen Diagnosen gemäß ICD, die Anerkennung dieser Diagnosen verweigert werden und Ärzte und Therapeuten diesen Patientinnen und Patienten, die korrekten Behandlungen verweigern, haben die Betroffenen ein Anrecht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.  


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